Archiv mit Beiträgen in der Kategorie ‘Social Media Marketing’
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veröffentlicht am 29. August 2011 von
Team-Autor:
Nina King
Was haben wir Menschen mit Lemmingen gemeinsam? Ganz einfach: Wenn die anderen von der Klippe springen, springen wir hinterher. Oder schauen Sie etwa auf den Boden, während die Menschen um Sie herum auf einmal in die Luft schauen? Oder gehen Sie in das menschenleere Restaurant, wenn beim Italiener nebenan viele gutgelaunte Gäste sitzen? Ertappt!
Social Proof (deutsch: Soziale Bewährtheit) heißt dieses psychologische Phänomen, das das bekannte Verhalten “Menschen orientieren sich an Menschen” beschreibt. Das gilt ganz besonders für Situationen, in denen wir uns unsicher fühlen. Übertragen auf das Marketing bedeutet das also, dass dadurch Konversionen gesteigert werden können – insbesondere beim Kauf von erklärungsbedürftigen und hochpreisigen Produkten.
Der Verkaufstrainer Cavett Robert hat das ganz treffend formuliert:
„Da 95 Prozent der Leute Nachahmer sind und nur 5 Prozent vormachen, lassen sich die Leute mehr durch die Handlungen anderer überzeugen als durch jedes andere Argument.”
Social Proof kann dabei durch Orientierung an unterschiedlichen Menschen erfolgen:
- Viele Menschen mögen das Produkt
- Eine wichtige Person mag das Produkt
- Menschen wie du mögen das Produkt
- Deine Freunde mögen das Produkt
- Du magst das Produkt
Beispiele für Social Proof im E-Commerce
Beispiele für die fünf Dimensionen des Social Proofs:
Praktische Empfehlungen
Soziale Bestätigung kann durch viele Maßnahmen auf der Webseite kommuniziert werden. Dies ist keine neue Erkenntnis, soll mit diesem Artikel jedoch noch einmal neu ins Bewusstsein gebracht werden. Insbesondere durch die Verknüpfung mit Social Media (Facebook-Fans, Follower bei Twitter, Google Plus, etc.) ergeben sich viele Möglichkeiten, wie
- die Integration der Facebook-Fanbox auf der Webseite
- Aufzeigen der Anzahl an Followern, Retweets und Fans
- Einsatz von bekannten Testimonials und Meinungsführern
- Indivduelle Produktvorschläge
- Anzahl der Nutzer/Downloads
- Bewertungsmöglichkeiten schaffen
- Rating-Möglichkeiten schaffen
- Besucherumfragen durchführen und Ergebnisse kommunizieren
- Unabhängige Produkttests
- Erfolg von Produkten über Pressemitteilungen kommunizieren
In diesem Sinne: Weiterhin fröhliches Klippenspringen!
Kaum ein Besuch auf einer Website wird nicht getrackt. Website-Betreiber wollen wissen, woher die Besucher kommen, welche Seiten sie sich ansehen und wo sie am Ende wieder aussteigen. Ganz besonders interessant ist das bei Online-Shops, da man so erkennen kann, an welcher Stelle im Bestellprozess die Fast-Käufer wieder aussteigen. Dies ermöglicht eine gezielte Optimierung an dieser Stelle, macht den Usern das Leben leichter und bringt dem Shop-Betreiber mehr Umsatz.
Für das Tracking kommen verschiedenste Tools zum Einsatz. Ein besonders beliebtes ist Google Analytics, das von Google kostenlos bereitgestellt wird und trotzdem sehr hochwertige Analysen ermöglicht.
Aus Datenschutz-Sicht problematisch hierbei: Das Surfverhalten der Besucher bekommt so nicht nur der Website-Betreiber mit, sondern auch Google. Und während der Website-Betreiber sich in der Regel nicht für einzelne User interessiert (und sie in Google Analytics auch gar nicht sehen kann), sondern für aggregierte und oft auch relative Daten (z.B. 30 % derjenigen, die Produkt x in den Warenkorb legen, schließen die Bestellung auch ab), interessiert sich Google durchaus für die Vorlieben eines einzelnen Nutzers. Damit will Google die Suchergebnisse passgenau auf den einzelnen User zuschneiden. Noch dazu ist es datenschutzrechtlich problematisch, dass die Besucherdaten hierbei in die USA übertragen werden.
Aktuelle Diskussion zu Facebook-Fanpages und Like-Buttons
Und was hat das nun mit Facebook zu tun? Nun, hier passiert im Prinzip genau das gleiche: Durch die Einbindung des Like-Buttons in die eigene Website (wie auch hier im Blog) werden die Besucherdaten an Facebook – in den USA – übertragen. Facebook bekommt so jeden Aufruf einer Website mit Like-Button mit und kann diesen Besuch auf den einzelnen User bezogen speichern. Und das tun sie sogar zwei Jahre lang.
Nach dem deutschen Datenschutzrecht ist das sehr problematisch. Das (und anderes) ist auch schon lange bekannt. Ebenso bekannt ist, dass das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein besonders strikt bei der Anwendung der Datenschutz-Gesetze ist. Da bislang nichts passiert ist, hat das ULD nun eine klare Drohung ausgesprochen, die bei vielen für Aufruhr sorgt:
Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.
(Den wesentlichen Inhalt gibt es beim Pottblog auch als Video-Interview mit Dr. Moritz Karg vom ULD.)
Soweit mein Wissen und Verständnis als Nicht-Jurist reicht, gilt das grundsätzlich für jede Website, die in Schleswig-Holstein abrufbar ist. Unabhängig davon sind ja ohnehin mit dem TMG und dem BDSG Bundesgesetze betroffen. Daher schreibt auch der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der sich auf Online-Recht spezialisiert hat:
Auch wenn das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig Holstein zunächst nur für Schleswig Holstein zuständig ist, halte ich es für durchaus wahrscheinlich, dass sich andere Landesdatenschutzbehörden der Auffassung des ULD anschließen.
Es ist also definitiv kein spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogenes Problem, sondern bundesweit. Die Gefahr einer Abmahnung scheint allerdings (auch laut Carsten Ulbricht) sehr gering. Dennoch könnte das ULD (oder die entsprechenden Behörden anderer Länder) hier Bußgelder bis zu 50.000 EUR verhängen. Das ULD hat jedoch weitere Maßnahmen als diese Drohung erst nach Ende September angekündigt.
Wünschenswert wäre zudem ja, dass sich das ULD mit Facebook direkt einigt und dieser Konflikt nicht mit jedem einzelnen Website-Betreiber ausgetragen werden muss. Bezüglich der oben beschriebenen Google-Analytics-Problematik laufen entsprechende Gespräche mit Google ja bereits. Das ULD betont auch, dass es ihnen hier nicht um kleine Blogger oder kleine Unternehmen geht, die Facebook für ihr Marketing nutzen.
Es bleibt zu hoffen, dass es in diesem Fall ebenso läuft wie bei Google und dass diese Gespräche dann zu einer Lösung führen. Bis dahin bleibt den Website-Betreibern wohl nur abwarten und hoffen oder um auf Nummer sicher zu gehen, in den sauren Apfel zu beißen und den Like-Button zu entfernen (oder umzubauen, siehe Fazit) – und die Fanpage gleich mit, denn die ist ebenso betroffen. Letzteres lässt sich übrigens 14 Tage lang rückgängig machen, es empfiehlt sich also um so mehr nicht übereilt zu handeln. Noch dazu gibt es auch Juristen, die die Rechtmäßigkeit der ULD-Aufforderung anzweifeln.
Fazit
Kein neues Problem, aber eines, das von Behörden-Seite nun sehr forsch angegangen wird. Ein Abschalten der Facebook-Fanpage wäre ein sehr gravierender Eingriff zu dem das ULD aber derzeit keine Alternative sieht. Beim Like-Button sieht das ULD eine theoretische Alternative einer datensparsamen Einbindung. Da Hoffnung auf eine Einigung mit Facebook direkt besteht, sehen wir aber zumindest bis Ende September keinen akuten Handlungsbedarf. Bis dahin wird sich die Lage dann hoffentlich etwas geklärt haben. Danach muss man die veränderte Lage betrachten und darauf aufbauend dann Entscheidungen treffen.
Unser Autor ist kein Jurist und dieser Blog-Eintrag stellt selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Online-Recht konsultiert werden.
Beim Thema Online-Shop zögern noch manche B2C-Unternehmen, wenn sie bisher (noch) sehr erfolgreich mit ihrem stationären Handel sind. Zu groß ist die Sorge um Umsatzeinbußen und Abwanderung der Kunden in die Online-Welt. Was meist eine irrige Annahme ist, denn wer online kaufen will, kauft online – nur dann eben bei anderen. Warum also nur auf die “reale Welt” setzen, wenn sich diese mit der “virtuellen” und somit mit dem Online-Shoppen verbinden lässt – und letztlich mehr Umsatz einbringen kann?!
Die Gruppe Nymphenburg Consult AG hat auf dem Neuromarketing Kongress 2011 erstaunliche Erkenntnisse zum Thema Multichannel und Shopping 2020 präsentiert. Der Sinn und den Erfolge des Multichannels wollen wir nun an einem Beispiel verdeutlichen und durch ein paar Fakten der Consulting Gruppe unterstreichen.

Ein beeindruckendes Beispiel für eine erfolgreiche Multichannel-Ausrichtung stellt H&M dar. Das schwedische Textilhandelsunternehmen hat bereits vor einigen Jahren das Online-Potenzial für sich erkannt und ist nun dabei, es sukzessiv auszuschöpfen. Seit Einführung des Online-Shops und der Multichannel-Strategie 2005 konnte H&M seinen Profit um 102 % steigern.
Klingt beeindruckend und wenn man bedenkt, dass laut der Studie von Gruppe Nymphenburg und Ebeltoft, 88% der Internetnutzer online einkaufen, (Basis: 46,1 Mio deutsche Internetnutzer) verwundert es schon nicht mehr ganz so sehr, dass das Konzept von H&M mit einer so großen Profitsteigerung aufgeht.
Wie ist H&M dieser enorme Erfolg gelungen?
Kreativität, schickes Design, Nutzerführung und vor allem die medien-übergreifende Ansprache der Kunden per:
- App für iPhone und iPad
- Print-Katalog
- Newsletter
- Rückgabe und Abholung von Online-Bestellungen im Store
- Facebook Deals (Mobile Commerce)
- Klassische Werbung
- Couponing (Gutscheine)
- Online-Shop
- YouTube-Kampagnen
- Facebook-Fanpage
- Twitter
- InGame-Advertising
waren stark am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Online-Shops oder weitere online-bezogene Aktivitäten müssen nicht bedeuten, dass der stationäre Handel Umsätze einzubüßen hat und die meisten nur noch im Internet bestellen, trotz der genannten 88% Internetkäufer. Mit der richtigen Strategie und Ausrichtung der Aktivitäten auf die Zielgruppe lässt sich beides miteinander sinnvoll verknüpfen.
Es geht dann nicht so sehr darum, ob online oder offline, sondern darum, dass bei uns gekauft wird.
Location Based Services & Couponing
Solche enorm gut laufenden Social Communities wie Facebook können für den stationären Handel genutzt werden, in dem man sich zum Beispiel an die mobilen Facebook und Internetnutzer wendet und diesen besondere Rabatte anbietet, wenn sie sich bspw. im Geschäft “einchecken”, über Facebook Places und andere Location-based-Services wie Foursquare.
Eine weitere Möglichkeit bietet das Couponing. 60% der Top-E-Commerce-Unternehmen setzen bereits auf solch eine Werbemöglichkeit mit Gutscheinen. Diese können über große Couponing-Anbieter wie Groupon den Kunden bereitgestellt werden oder einfacher: auf der eigenen Webseite. Hier kann ebenso ein Gutschein zum Ausdrucken angeboten werden, bspw. zeitlich begrenzt oder nur mit Angabe der E-Mail-Adresse, den die Kunden dann im Handel einlösen können. Es sollten aber eher kleinere Rabatte sein, um nicht zu sehr einfach nur Schnäppchenjäger zu bedienen, sondern neue Kunden zu gewinnen.
Das sind jetzt nur zwei kleine Beispiele, wie sich die Offline- und Online-Welt verknüpfen lassen. Es gibt noch viele weitere und es werden mit Sicherheit immer neue Möglichkeiten kommen. Es bleibt also spannend, bleiben auch Sie dran und machen Sie mit! :-)
- Tags: E-Commerce, Konzeption, Multichannel, Neuromarketing, Online-Marketing, social media
- Kategorie: E-Commerce, Konzeption, Online Shops, Online-Marketing, Ortsbezogenes Marketing, Social Media Marketing |
1 Kommentar »
Im April wurden wir von unserem Kunden INTERSPORT mit der Entwicklung einer kreativen Gewinnspiel-Kampagne zur Frauenfußball-WM 2011 beauftragt. Die Aufgabe bestand darin, 11 DFB-Trikots mit den Unterschriften aller Spielerinnen auf Facebook zu verlosen – und das möglichst viral.
Das Ziel dabei war, sowohl die INTERSPORT-Fanpage als auch INTERSPORT selbst als Marke für Sportartikel bekannter zu machen – mit besonderem Fokus auf Frauenfußball. Außerdem sollte das Gewinnspiel mit einer Landingpage verknüpft werden, auf der INTERSPORT weitere Aktionen zur Frauenfußball-WM bietet.
Mit unserer Kampagnen-Idee wollten wir eine breite Zielgruppe ansprechen. Jeder sollte mitmachen können – Frauen und Männer, egal ob fußballaffin oder nicht, der Spaß sollte im Vordergrund stehen!
Das Ergebnis unserer kreativen Arbeit ist seit wenigen Stunden online: der INTERSPORT Heldenrasen, ein Spiel in Form einer Facebook-Applikation. Die Teilnehmer können sich bei dem Spiel auf ein virtuelles Fußballfeld klicken und einen der 11 Plätze im Fußballteam einnehmen.

Die Verteilung der Plätze 1 bis 11 erfolgt nach der Anzahl der Stimmen, die die Spieler erhalten. Ab Platz 12 fliegt man vom Spielfeld und landet auf der Ersatzbank. Nun muss man sich zurück auf’s Spielfeld kämpfen und dabei ist auch die Kreativität gefragt: Mit einem möglichst originellen Satz hat jeder Spieler die Chance die anderen davon zu überzeugen, dass er die meisten Klicks verdient hat!
Ein Countdown zeigt an, wie lange das Spiel noch läuft. Die 11 Spieler, die nach Ablauf der Spielzeit auf dem Spielfeld stehen, haben es geschafft und gewinnen jeweils eines der 11 handsignierten Trikots!
Die Aufgabe hat uns großen Spaß gemacht und wir sind schon sehr gespannt, wie das Spiel bei den Usern ankommen wird. Bei ersten internen Testrunden ging das Wettkampffieber jedenfalls schon los… klickt euch doch auch mal auf den INTERSPORT Heldenrasen!
veröffentlicht am 3. Mai 2011 von
Team-Autor:
Nina King
Schon mal überlegt, was passiert wenn die Sichtbarkeit ihrer Webseite in Google um 94% sinkt? Kein schöner Gedanke – insbesondere für Preisvergleichsportale und Shopping-Websites, deren Geschäfte komplett von der guten Positionierung in Google abhängen.
So aber passiert in den USA und dem Vereinigten Königreich, nachdem Google seinen Suchalgorithmus einschneidenden Änderungen unter dem Titel “Panda” (UK) bzw. “Farmer” (USA) unterzogen hat. (Linktipp: Änderung der Sichtbarkeit von Panda-Verlierern) Auch in Deutschland steht dieses Update bevor.
Ein Blick auf Panda: Wer ist betroffen?
Die großen Verlierer werden in einer netten Grafik von Search Engine Watch veranschaulicht. Ist er nicht süß, der „kleine“ Panda?

Quelle: SearchEngineWatch
Ein im offiziellen Google-Blog veröffentlichter Beitrag klärt auf – der neue Algorithmus soll:
- Spam-Webseiten ein hohes Ranking erschweren (Link: Googles Spam-Definition)
- Das Auffinden von Spam auf einzelnen Webseiten (z.B. automatisierte Blogkommentare) verbessern
- Das Erkennen von Webseiten, die das Ranking manipulieren wollen – insbesondere durch gekaufte Links- verbessern
- Kopierte Inhalte und Seiten mit wenigen originären Inhalten herabstufen
- Internetnutzern neue Feedback-Möglichkeiten über niederwertige Inhalte geben und diese Wertungen mit einbeziehen
- Die Maßnahmen in 2010 (damals wurden bereits Webseiten mit gekauften Links, z.B. aus Linkfarmen, herabgestuft) weiter forcieren
Was also tun? Kann man den Panda auch knuddeln?
Wer in der Vergangenheit ethische Suchmaschinenoptimierung (White-Hat-SEO) betrieben, und seine Suchmaschinenoptimierung auf eine Basis von einzigartigen, wertvollen Inhalten gestellt hat, braucht keine Angst vorm Panda-Bär zu haben – und darf ihn einmal kräftig in den Arm nehmen!
Natürlich ist zum jetzigen Zeitpunkt viel mit Spekulation verbunden, einige erste Schlüsse kann man aus dem Roll-Out im englischsprachigen Bereich aber ziehen, von John McPhee sehr schön zusammengefasst und von mir an dieser Stelle ergänzt:
- Kontrollieren Sie die Links auf Ihre Webseite und veranlassen Sie verweisende Seiten mit minderer Qualität den Link zu löschen. Hinweise auf geringe Qualität sind
- Viel Werbung/Werbeanzeigen
- Fehlende qualitativ hochwertigen Inhalte
- Viel Inhalte, wenig Traffic
- Seiten mit mehr Verlinkungen auf externe Webseiten als auf interne Seiten (Linkfarmen)
- Gute Inhalte führen unweigerlich zu hochwertigen Verlinkungen. Bieten Sie ständig aktuelle, neue und einmalige Inhalte an – besonders geeignet: ein eigener Blog.
- Werden Sie im Social Web aktiv und ermuntern Sie zu Bewertungen und Verlinkungen in sozialen Netzwerken (z.B. durch einen Share-Button auf der eigenen Webseite) – denn Suchmaschinenoptimierung gehört jetzt auch zur Social-Media-Strategie Google bezieht die Listung und Bewertungen im Netz jetzt mit ein. Einträge bei Twitter, Facebook & Co., die Listung im Google Branchencenter, Google Shopping, Google +1, Bewertungen bei ciao.de & Co. – all diese Fanbekundungen und Listungen werden positiv honoriert.
Mit Spannung erwarten wir die Ankunft des Panda-Bären in Deutschland. Und wenn er da ist, dann wagen wir ein kleines Tänzchen mit ihm ;)
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