Neues Widerrufsmuster für Shopbetreiber zum Download
veröffentlicht am 9. April 2008 von Nina KingLange war es in Diskussion: Das Muster der Widerrufsbelehrung des BMJ (Bundesministerium der Justiz). In Sicherheit wähnten sich die Shopbetreiber, die genannte Belehrung im Einsatz hatten – schließlich kam sie von Oberster Stelle. Das Erstaunen war also groß als ein Shopbetreiber nach dem anderen abgemahnt wurde. Auf der Webseite des BMJ wird dies wie folgt beschrieben:
“In der Vergangenheit haben Gerichte vereinzelt die Auffassung vertreten, die bislang geltenden Muster genügten nicht sämtlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und seien deshalb unwirksam. Deshalb kam es in letzter Zeit verstärkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Unternehmen, welche die Muster in ihrer bisherigen Fassung bei Fernabsatzgeschäften als Vorlage verwendet hatten. Dies hat bei den betroffenen Wirtschaftskreisen zu erheblicher Verunsicherung geführt. “
Mit dem neuen Widerrufsmuster vom 01. April (“Achtung, kein Aprilscherz!”) möchte man auf diese Verunsicherungen reagieren.
Mit einer Übergangsfrist bis zum 01. Oktober kann die alte Version der Widerrufsbelehrung genutzt werden. Die Empfehlung der meisten Rechtsexperten heißt: Nutzen Sie das aktuelle Muster!
Laden Sie es sich hier als pdf herunter








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